Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Dienstleistung Datenschutz
§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich
(1) Datenschutzbeauftragter-Bayern ist ein Geschäftsbereich der Buchhaltungsservice und Büromanagement 24 Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt.
(2) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Buchhaltungsservice und Büromanagement 24 Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil aller zwischen der Buchhaltungsservice und Büromanagement 24 Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (nachfolgend BSBM24 genannt) und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) oder Schulungsteilnehmer (nachfolgend Teilnehmer genannt) geschlossener Verträge, die Dienstleistungen und/oder Schulungen in Bezug auf Datenschutz betreffen und gelten ausschließlich.
(3) Bedingungen des Auftraggebers, die unseren AGB entgegenstehen, diese ergänzen oder von ihnen abweichen, werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, außer ihnen wird durch die BSBM24 zugestimmt. Wir erkennen solche Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in deren Kenntnis den Auftrag vorbehaltslos ausführen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn BSBM24 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen hat, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes. Bei beidseitigen Handelsgeschäften gelten unsere AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuellste Fassung der AGB.
(4) Mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Regelungen gehen den AGB vor. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur Geltung, wenn sie von der BSBM24 schriftlich bestätigt wurden.
(5) Die BSBM24 ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Auftraggeber per unverschlüsselter E-Mail zu führen, sofern keine zu schützende Daten darin enthalten sind.
(6) Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten sowie der Vorgang werden bei der BSBM24 gespeichert und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften archiviert.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Beginn mit der Auftragsausführung
(1) Angebote der BSBM24 sind freibleibend und unverbindlich, außer es ist ausdrücklich anderes angegeben. Die Angebote sind selbst dann freibleibend, wenn ihnen technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen angehängt sind.
(2) Durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots bzw. anderweitige schriftliche Beauftragung unterbreitet der Auftraggeber der BSBM24 ein verbindliches Vertragsangebot. Auch Aufträge, die der Auftraggeber der BSBM24 schriftlich oder mündlich erteilt, sind für diesen bindend. Es besteht jedoch ein Anspruch seitens der BSBM24, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich schriftlich bestätigt. Die BSBM24 hat das Recht, einen Auftrag des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Gegenzeichnung und Rückleitung des Angebots an den Auftraggeber anzunehmen. Hierdurch kommt der Vertragsschluss zwischen der BSBM24 und dem Auftraggeber zustande.
(3) Überdies kommt ein Vertrag zwischen der BSBM24 und dem Auftraggeber zustande, wenn die BSBM24 mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die BSBM24 vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung, in Kenntnis des Auftraggeber mit der Durchführung des Auftrags beginnt, ohne dass der Auftraggeber dem unverzüglich widersprochen hat.
§ 3 Gegenstand der Leistungen
(1) Die BSBM24 erbringt Beratungs-, Prüfungs-, Auditierungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich Datenschutz, insbesondere durch die Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und Behörden.
(2) Die durch die BSBM24 zu erbringenden Leistungen werden durch den Vertrag mit dem Auftraggeber nach Art, Inhalt und Umfang bestimmt.
(3) BSBM24 kann im Rahmen einer separaten Urkunde einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten für den Auftraggeber bereit stellen.
(4) BSBM24 ist ebenfalls berechtigt, den bereit gestellten Datenschutzbeauftragten bei Ausfall nach eigener Wahl durch eine adäquate und ebenfalls für die Aufgabe qualifizierte Person zu ersetzen.
(5) Die BSBM24 behält sich das Recht vor, die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern sowie die Schwerpunktsetzung anzupassen (nachfolgend „Leistungsanpassung“ genannt), sofern ein zwischen den Parteien vereinbartes Budget (exklusive Steuern) nicht um mehr als 10 % überschritten wird. Die BSBM24 ist zu einer Leistungsanpassung insbesondere dann berechtigt, wenn eine solche auf Umständen gründet, die die BSBM24 nicht beeinflussen kann (z. B. Änderungen im Verantwortungsbereich von Dritten, Änderungen der gesetzlichen Vorschriften oder Veränderungen der Marktbedingungen). Die BSBM24 trifft hierbei ihre Entscheidungen nach eigenem Ermessen, jedoch unter Beachtung der berechtigten Auftraggeberinteressen und wird versuchen, mit dem Auftraggeber nach Möglichkeit ein Einvernehmen zu erwirken. Die BSBM24 wird den Auftraggeber stets unverzüglich und rechtzeitig über die erforderlichen Anpassungen in Kenntnis setzen.
(6) Sofern schriftlich nichts zwischen der BSBM24 und dem Auftraggeber vereinbart ist, handelt es sich bei den von der BSBM24 zu erbringenden Leistung ausschließlich um Dienstleistungen; das Bewirken eines bestimmten Erfolgs, auch wirtschaftlicher Art, wird von der BSBM24 nicht geschuldet.
(7) Unbeschadet § 3 Ziffer 5 müssen Tätigkeiten, die über den Vertragsgegenstand hinaus gehen, im Wege einer Auftragsausführung gemäß § 2 vereinbart werden.
(8) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in folgender Reihenfolge:
– der Vertrag mit Leistungsbeschreibung
– diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung
– das BGB, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung
(9) Die BSBM24 hat das Recht, für die Erbringung der geschuldeten Leistungen Dritte einzusetzen und den Auftrag ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben, wenn dadurch schutzwürdige Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. BSBM24 ist berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge nach eigener Wahl sachverständiger Personen zu bedienen. Eine Kostenerstattung durch den Auftraggeber erfolgt nur bei vorheriger Genehmigung. Die von BSBM24 eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von BSBM24 eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.
(10) Die Zeit der Tätigkeit der BSBM24 ist nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen zu gestalten. Soweit eine Durchführung der vereinbarten Leistungen in den Geschäftsräumen des Auftraggebers nicht erforderlich ist, ist BSBM24 in der Auswahl des Leistungsorts frei.
(11) Die Berücksichtigung ausländischen Datenschutzrechts bei der Beratung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall, wobei im Einzelfall auch Prüfungen nach ausländischen Vorschriften vorgenommen werden.
(12) BSBM24 hat die Möglichkeit, dem Auftraggeber benötigte Materialien und Informationen per elektronischer Kommunikation bzw. durch ein Webportal zur Verfügung zu stellen und ihn zur Mitwirkung an dieser Kommunikation und Verwaltung zu verpflichten.
§ 4 Vergütung, Preise & Preisanpassung
(1) Von der BSBM24 genannte Preise sind Nettopreise, die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte der gesetzliche Umsatzsteuersatz geändert werden, wird die BSBM24 ihre Vergütung im Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung anpassen, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein Kündigungsrecht erwächst.
(2) Als Leistungsumfang für die laufende Beratung als Datenschutzbeauftragte oder zum Thema Datenschutz nach § 3 wird ein monatliches oder jährliches Pauschalhonorar vereinbart und monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen. Sofern eine zusätzliche einmalige Auditgebühr vereinbart wurde, ist diese mit Aufnahme der Tätigkeit fällig.
(3) Sofern die Parteien abweichend zu § 4 Ziffer 2 eine Vergütung nach Aufwand vereinbart haben, werden die Stundensätze aus dem Angebot, oder sofern dort nicht vereinbart, aus der öffentlich zugänglichen Preisliste zugrunde gelegt. Materialaufwand wird gesondert in tatsächlich angefallener Höhe vergütet. Die angefallenen Stunden werden nach angefangenen 15-Minuten-Takten abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Zeit- und Materialbasis jeweils monatlich nachträglich für die im Vormonat erbrachten Leistungen.
(4) Für Überschreitungen des vereinbarten Budgets (exklusive Steuern) um mehr als 10 % muss die BSBM24 eine Freigabe des Auftraggebers einholen.
(5) Eventuell entstehende Materialaufwände werden separat vergütet. Vom Auftraggeber für Mitarbeiter der BSBM24 ausgelöste Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet.
(6) Vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung werden Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten etc.) mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet. Mietfahrzeuge werden zu verkehrsüblichen Preisen angemietet. Fahrten, die mit einem firmeneigenen PKW durchgeführt werden, werden mit 0,35 € / km abgerechnet. Wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, wird eine im Schadensfall anfallende Selbstbeteiligung an den Auftraggeber weiterberechnet. Wenn Auftraggeberprojekte Flüge oder Hotelübernachtungen voraussetzen, wird dies im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bis zu einer Flugdauer von vier Stunden wird in der Economy-Class gebucht, darüber hinaus in der Business-Class; Bahnfahrten werden stets in der 2. Klasse gebucht und werden in Höhe des Flexpreises der Deutschen Bahn abgerechnet. Reisezeiten zu 50 % Arbeitszeiten. Dies gilt insb. dann, wenn Reisen auf ausdrückliche Veranlassung des Auftraggebers erfolgen. Die Entfernung wird immer ausgehend von den dem Auftraggeber am nächsten gelegenen Standorten München, Nürnberg oder Füssen berechnet.
(7) Für die in den Pauschalhonorarvereinbarungen enthaltenen Vor-Ort-Termine beim Auftraggeber sind in dem Pauschalhonorar die Reisekosten und Spesen bereits enthalten. Zusätzliche Termine werden analog der Regelung in § 4 Ziffer 6 abgerechnet.
(8) Die BSBM24 ist zur monatlichen Rechnungsstellung berechtigt. Die verabredete Vergütung ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen der BSBM24 gelten als vom Auftraggeber anerkannt, wenn er ihnen nicht innerhalb von einer Woche schriftlich widerspricht.
(9) Eine Aufrechnung der Forderungen der BSBM24 durch Forderungen des Auftraggeber setzt voraus, dass diese unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Hiervon ausgenommen sind solche Ansprüche des Auftraggeber, die in einem streng synallagmatischen Verhältnis zu Forderungen der BSBM24 stehen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn sie auf Gegenansprüchen aus demselben Rechtsgeschäft beruhen.
(10) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, hat die BSBM24 das Recht, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie eine Pauschale in Höhe von 40 € in Rechnung zu stellen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Darüber hinaus entstandene höhere Verzugsschäden sowie sonstige Rechte darf die BSBM24 ungeachtet dessen geltend machen. Der Auftraggeber muss damit rechnen, dass die die BSBM24 Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die BSBM24 Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
§ 5 Geheimhaltung der BSBM24
(1) Aufgrund des Tätigkeitsbereichs der BSBM24 erhält sie ggf. bei der Durchführung ihrer vertraglichen Pflichten Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggeber sowie zu personenbezogenen Daten über Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner des Auftraggebers. Solche Informationen und Daten wird die BSBM24 sorgsam und höchst vertraulich behandeln.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung liegt nicht vor, wenn die Informationen oder Daten allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der BSBM24 bekannt werden, wenn sich die BSBM24 die geheimhaltungsbedürftigen Informationen eigenständig und ohne Heranziehung von Informationen des Auftraggeber erarbeitet hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Offenbarung verlangt.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Das vom Auftraggeber zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der BSBM24.
(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der BSBM24 auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Tätigkeit der BSBM24 von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der BSBM24 bekannt werden.
(3) Auf Verlangen der BSBM24 hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von der BSBM24 formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(4) Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen eine echte Verpflichtung und nicht nur eine Obliegenheit dar. Erbringt der Auftraggeber die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von BSBM24 zu erbringenden Leistungen, so kann BSBM24 – unbeschadet weitergehender Rechte und ungeachtet § 3 Ziffer 5 sowie § 4 Ziffer 4 – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen.Sofern BSBM24 durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen ein Mehraufwand entsteht, kann BSBM24 dem Auftraggeber diesen Mehraufwand ungeachtet § 3 Ziffer 5 und § 4 Ziffer 4 unter Anwendung seiner üblichen Stundensätze gesondert in Rechnung stellen.
(5) Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Person, die BSBM24 im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die befugt ist, für die den Auftraggeber verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der BSBM24 entgegenzunehmen.
(6) Der Auftraggeber garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung notwendigen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und an die BSBM24 in dem erforderlichen Umfang übertragen bzw. ihr sie einräumen zu können, ohne dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Dabei garantiert der Auftraggeber insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte des Geistigen Eigentums (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) und gewerblichen Schutzrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Umfang befugt ist. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für mögliche Rechtsverletzungen haftbar. Der Auftraggeber garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch die BSBM24 sowie eingesetzte Links auf weiteren Seiten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber garantiert, dass er keine Inhalte übermittelt, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz), die guten Sitten oder Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstoßen. Überdies übermittelt der Auftraggeber keine Inhalte, die kriegsverherrlichend sind, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, stellt Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dar und gibt ein tatsächliches Geschehen nicht wieder, ohne das ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, die in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie unterlässt sämtliche Eingaben, die Viren, Schadsoftware oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen.
(7) Sollte der Auftraggeber gegen § 6 Abs. 6 verstoßen, beseitigt er den Verstoß unverzüglich, ersetzt einen der BSBM24 aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt sie von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes des Auftraggebers gegen die BSBM24 geführten Rechtsstreits tritt der Auftraggeber auf Verlangen der BSBM24 dem Streit von Seiten der BSBM24 bei. Im Falle eines Verstoßes erhält die BSBM24 das Recht, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen.
§ 7 Rechtserwerb durch den Auftraggeber
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber an sämtlichen aus den Leistungen der BSBM24 entstandenen Dokumenten, aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung, das jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überlassung ausschließliche, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht – unter Vorbehalt der Eigennutzung durch die BSBM24 für betriebseigene Zwecke und künftige Auftraggeberprojekte – die unter diesem Vertrag speziell für den Auftraggeber erstellten Materialien nach dem im Vertrag vereinbartem Umfang für ausschließlich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht des Auftraggebers, das jeweilige Dokument nach eigenem Ermessen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der gleichen Art und Weise, wie die ursprüngliche Fassung der Ergebnisse und Leistungen, zu verwerten. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Auftraggeber sind erlaubt. Abweichend hiervon endet das Nutzungsrecht des Auftraggebers an erteilten Siegeln oder erstellten Zertifikaten mit dem Ende des Vertrages.
(2) Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrags gilt Ziffer 1 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil der Leistungen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die BSBM24 erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese grundsätzlich den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Sollten Mängel auftreten, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in schriftlicher Form mitzuteilen. § 377 HGB wird insoweit entsprechend angewendet. Die BSBM24 übernimmt keinerlei Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften.
(2) Die BSBM24 achtet bei der Erbringung ihrer Leistungen insbesondere im Bereich der Datenschutzanalyse jederzeit auf größte Sorgfalt und Genauigkeit. Allerdings kann die BSBM24 die Qualität der den Analysen zur Verfügung stehenden Daten und Informationen nicht immer umfassend bewerten. Daher übernimmt die BSBM24 keine Garantie für die Repräsentativität und Vollkommenheit der gelieferten Ergebnisse, da sie auf bestimmte Annahmen, spezifische Schätzungen und individuelle Schlussfolgerungen gründen.
(3) Die BSBM24 erbringt bei vom Auftraggeber nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllungen in der Form, dass die BSBM24 nach eigener Wahl binnen angemessener Frist dem Auftraggeber eine neue mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Dabei stehen der BSBM24 mindestens zwei Versuche zur Nacherfüllung zu. Ein Anspruch auf Selbstvornahme ist, soweit dies nicht im jeweiligen Einzelfall unbillig wäre (z. B. bei besonderer Dringlichkeit), für den Auftraggeber ausgeschlossen. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten und sonstige ihm nach Maßgabe dieser AGB zugestandenen Rechte geltend machen.
(4) Die BSBM24 trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nur, sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Mangel tatsächlich vorliegt.
(5) Andere Rechte als die in diesen AGB ausdrücklich bezeichneten hat der Auftraggeber nicht, soweit im Einzelfall vertraglich nichts anderes vereinbar ist.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der BSBM24.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Kündigung erst zum Ablauf der im Vertrag vorgesehenen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten möglich; dabei ist die Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende zu erklären. Bleibt eine Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate und kann dann ebenfalls mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist das Zugangsdatum der Kündigungserklärung.
3) Wurde die Zufriedenheitsgarantie vereinbart, ist innerhalb der ersten 2 Monate nach Beginn der Vertragslaufzeit eine Kündigung mit 14 Tagen jeweils zum Monatsende möglich. Die monatlichen Gebühren werden dann nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Monate fällig. Die einmaligen Auditgebühren werden dann nach dem tatsächlich während des Vertragszeitraumes angefallenen Aufwand abgerechnet.
(4) Sowohl die BSBM24 als auch der Auftraggeber sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der die BSBM24 zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
• Nr. 1: durch das Verhalten des Auftraggebers bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern der BSBM24 oder Dritten gefährdet werden,
• Nr. 2: der Auftraggeber in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung eines monatlich vereinbarten Entgelts in Verzug ist,
• Nr. 3: der Auftraggeber insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Nichteröffnung mangels Masse und Insolvenzantragstellung, wobei Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit – gleichgültig aus welchen Grund – der Insolvenz gleichgestellt sind oder
• Nr. 4: der Auftraggeber gegen wesentliche Regelungen dieser AGB verstößt.
(5) Im Falle einer Kündigung werden noch nicht berechnete Aufwände nachberechnet bzw. die Kosten für nicht erbrachte, aber abgerechnete und bezahlte Aufwände erstattet.
(6) Eine Kündigung ist schriftlich zu erklären.
§ 10 Referenzierung
(1) Sofern der Auftraggeber der BSBM24 vertraglich die Referenznennung nicht untersagt, ist die BSBM24 dazu berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Nennung des Ansprechpartners und Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Die Verwendung als Referenz umfasst eine Nutzung auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Medien-Kanälen, die die BSBM24 inhaltlich beherrschen kann, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensunterlagen, zu Dekorationszwecken in Firmenräumen und auf Fachmessen, -konferenzen sowie bei Ausschreibungen und Präsentationen. Andere Nutzungen, wie bspw. der Einsatz von Zitaten des Auftraggebers oder die ausführliche Leistungsbeschreibung als sogenannte Customer-Success-Story bedürfen der vorausgehenden Freigabe durch den Auftraggeber.
(2) Die vorstehende Vereinbarung über die Referenznennung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung.
§ 11 Höhere Gewalt
Sollte uns die Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, schwerwiegenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich sein, sind wir, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informiert haben, zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Für den Fall, dass das Hindernis mehr als vier Monate andauert, hat die BSBM24 das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für die BSBM24 nicht mehr von Interesse ist und sie nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat. Der Auftraggeber wird auf sein Verlangen hin nach Ablauf der Frist darüber informiert, ob die BSBM24 zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist ihre Leistungspflichten erfüllt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für den zwischen der BSBM24 und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt alleinig das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (sog. UN-Kaufrecht).
(2) Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der BSBM24 und dem Auftraggeber ist, sofern rechtlich zulässig, der Sitz der BSBM24 (Füssen, Deutschland).
(3) Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der BSBM24 und rechtserhebliche Erklärungen (bspw. Kündigung, Rücktritt, Aufrechnung) sind nur in schriftlicher Form wirksam; dies gilt insbesondere auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.
(4) Ist oder wird eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen der BSBM24 und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Falls sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss diejenige Regelung als zwischen den Vertragspartnern vereinbart, die, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.