Ihr neues Hinweisgebermanagement bei 50 bis 249 Mitarbeiter?

Das Hinweisgebersystem besteht aus zwei Bausteinen. Teil 1 ist eine öffentliche, zu Ihrem Organisationsnamen passende, Internetadresse. Dort ist das abgeben einer Hinweismeldung möglich:

Im ersten Schritt erhält der Hinweisgeber die grundlegenden Informationen zu einer Hinweismeldung. Über diese Seite kann er sich auch jederzeit wieder anonym anmelden um den Stand seines Hinweises nachzuverfolgen. Die Texte sind vorformuliert und können angepasst werden. Die Seiten sind auch mit Ihrem Logo und Anpassung der Farben auf Sie angepasst.

Im zweiten Schritt erfolgt die Information zur anonymen Abgabe des Hinweises und der Verweis darauf, wie die Daten verarbeitet werden. Auch hier ist der Text vorformuliert und kann angepasst werden.

Schritt 3 bittet den Hinweisgeber um eine Auswahl der entsprechenden Kategorie, was die Bearbeitung und Zuordnung des Hinweises erleichtert. Die Kategorien können ebenfalls angepasst werden.

Schritt 4 umfasst alle notwendigen Möglichkeiten zur Erfassung des Hinweises. Bis auf die Pflichtangaben kann vieles angepasst oder individualisiert werden.

Um die Meldung einzureichen, wird im letzten Schritt noch ein Passwort erstellt und darauf hingewiesen, dass dieses Passwort gemeinsam mit der Meldungsnummer die weitere anonyme Kommunikation ermöglicht.

Wollen Sie es selbst testen, wie einfach es ist, einen Hinweis zu erstellen? Hier klicken, um einen Testhinweis zu erstellen.

Jährliche Zahlung

500,- € pro Jahr

(500,- € pro Jahr)

1/2-jährliche Zahlung

600,- € pro Jahr

(500,- € pro Halbjahr)

1/4-jährliche Zahlung

660,- € pro Jahr

(165,- € pro 1/4-Jahr)

1/12-jährliche Zahlung

720,- € pro Jahr

(60,- € pro Monat)

Teil 2 ist das interne System, das sogenannte Backend, in welchem die gemeldeten Vorfälle ver- und bearbeitet werden können.

Jährliche Zahlung

500,- € pro Jahr

(500,- € pro Jahr)

1/2-jährliche Zahlung

600,- € pro Jahr

(500,- € pro Halbjahr)

1/4-jährliche Zahlung

660,- € pro Jahr

(165,- € pro 1/4-Jahr)

1/12-jährliche Zahlung

720,- € pro Jahr

(60,- € pro Monat)

Wie werden die gesetzlichen Vorgaben durch unser System umgesetzt?

Probleme in der Organisation werden vom Hinweisgeber wahrgenommen

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Hinweisgeber teilt diese Probleme über das Hinweisgebersystem unserer Vertrauens-Ombudsperson mit (auch anonym möglich)

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Erstprüfung der Meldung auf Grundlage der Hinweisgeberschutz-Richtlinien und Einbeziehung der geltenden Gesetze zu dem gemeldeten Problem durch die Ombudsperson

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Anonymer Dialog mit dem Hinweisgeber durch die Ombudsperson um – falls notwendig – weitere Datengrundlagen für ein vollständiges Entscheidungskriterium zu erhalten. Der gesamte Dialog wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert.

"

Information Ihrer Geschäftsleitung oder einer internen Ansprechstelle mit der anonymisierten Datengrundlage. Zur anschließenden Entscheidung einfach und verständlich durch die Klassifikation im Ampelsystem.

An dieser Stelle entscheiden Sie

(
'

Interne Lösung

Organisationsinterne Untersuchung, Entscheidung durch Geschäftsleitung.

 

Optional Unterstützung während des Prozesses durch Handlungsempfehlungen und anschließende Prüfung durch Ombudsmann auf Gesetzeskonformität.

M

Ombudsstelle

Optionale Untersuchung durch unsere Juristen und Fachexperten. Entscheidung durch die Ombudsstelle

Jährliche Zahlung

500,- € pro Jahr

(500,- € pro Jahr)

1/2-jährliche Zahlung

600,- € pro Jahr

(500,- € pro Halbjahr)

1/4-jährliche Zahlung

660,- € pro Jahr

(165,- € pro 1/4-Jahr)

1/12-jährliche Zahlung

720,- € pro Jahr

(60,- € pro Monat)