Für Firmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen ist ein Whistleblowingsystem sehr oft gesetzlich vorgeschrieben.

DSX-Hinweisgeber-System:

Gesetzliche Pflicht und hervorragendes Frühwarnsystem in der Organisation

X   Europäisches Hinweisgebersystem
X   Professionelle Prüfung aller Hinweise
X   Juristische Handlungsempfehlung
X   Ab 30 Euro / Monat

Komplettlösung: Whistleblowersystem + Prüfung aller Hinweise

Hinweigebersystem:

Unser digitaler Meldekanal für Hinweisgeber, um Rechtsverstöße, aber auch potentielle Verbesserungen und Anregungen melden zu können ist Sicher und Anonym. Er erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben.

Kompletter Prozess:

Der Ablauf unseres Prozesses ist durchgehend bis zu Ende gedacht und berücksichtigt Fristen, Dokumentation, Informationspflichten & rechtliche Vorgaben. Inklusive individualisierbarer Betriebsvereinbarung.

Fehlbeurteilung vermeiden:

  • Inklusive professioneller Prüfung.
  • Juristische Handlungsempfehlung in kritischen Fällen.
  • Maximale Glaubwürdigkeit & Verringerung von Risiko.
  • Auslagerung von Aufwand.

Hinweisgeber-Management

bis 49 Mitarbeiter

oder Kommunen

bis 999 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

50 bis 249 Mitarbeiter

oder Kommunen

1000 bis 9999 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

250 bis 499 Mitarbeiter

oder Kommunen

10000 bis 49999 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

ab 500 Mitarbeiter

oder Kommunen

ab 50000 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

Mehrmandanten-fähig, Mitarbeiterzahl-/ Einwohnerzahl-unabhängig

 

Was ist ein Hinweisgeber / Whistleblower?

Hinweisgeber, auch Whistleblower genannt, sind Personen, die Informationen zu Problemen Ihres Unternehmens / Ihrer Organisation / Ihrer Behörde oder öffentlichen Einrichtung melden. Bei den Problemen kann es sich um Sicherheitslücken, Mobbing, Betrug, Complianceverstöße oder zahlreiche andere Themen sowie Anregungen oder Verbesserungen handeln. Hinweisgeber können Mitarbeiter, Geschäftspartner und alle sonstige Personen, die mit Ihrer Organisation in Kontakt stehen, sein.

Unter welchen Voraussetzungen bin ich zum Hinweisgeberschutz verpflichtet?

Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitern. Zur Zahl der Beschäftigten werden alle Beschäftigten gezählt, also auch Aushilfen, Minijobs, Teilzeit usw..

Unternehmen, Organisationen und Behörden in Europa sind durch die europäische Richtline sowie die Gesetze des jeweiligen Landes verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Diese Vorgaben gelten für alle Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten.
Behörden unterliegen unterschiedlichen Maßstäben zur Pflicht in den jeweiligen Ländern, zum Beispiel einer Einwohnerzahl von 10.000 einer Kommune.

Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten müssen zudem alle Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche, wie z. B. Wertpapierdienstleister oder Kapitalverwaltungsgesellschaften entsprechende Hinweisgebersysteme bereit halten.

Damit wurde in den Ländern die “EU-Whistleblower-Richtlinie” der Europäischen Union umgesetzt.

Geregelt ist das in der „EU-Whistleblower-Richtlinie“ und den jeweiligen Ländergesetzen in Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Gibt es Strafen, wenn kein Hinweisgebersystem existiert?

Die Strafen sind in den Ländern unterschiedlich geregelt. In Deutschland sind z.B. Strafen bis zu 50.000 € vorgesehen, in Österreich bis zu 20.000 €.

Welche Vorteile bringt das meinem Unternehmen?

Zwei Aspekte sind ausschlaggebend.

Zum ersten wird mit unserem Hinweisgeberschutzsystem die meistens sehr hohe Hürde für den Hinweisgeber genommen, seine Identität von Beginn an bekannt zu geben. Somit werden Hinweise nicht oder nicht frühzeitig gegeben, oder mangels Anonymität an anderen Stellen zur Anzeige gebracht. Unser Hinweisgebersystem ermöglicht eine anonyme Meldung und eine anschließende anonyme Kommunikation zur Klärung.

Gleichzeitig erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen nach der „EU-Whistleblower-Richtlinie”, welche durch Umsetzung in nationales Recht Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur Einrichtung von Hinweisgeber-Systemen verpflichtet. Nach den europäischen Vorgaben gilt diese Verpflichtung ab dem 17.12.2021 für Arbeitgeber jeder Art mit mehr als 250 Beschäftigten und ab dem 17.12.2023 für Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten.

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht sichere und anonyme Hinweise. Ein hervorragendes Frühwarnsystem, um Risiken rechtzeitig zu identifizieren und vor materiellen und immateriellen Nachteilen zu schützen. Ein praxiserprobter, bewährter Prozess vom Eingang der Meldung bis hin zur datenschutzkonformen Archivierung.

Kann jeder irgendetwas darüber melden?

Generell gesagt, kann jede Person, welche mit Ihrer Organisation in irgendeiner Art und Weise in Verbindung steht, etwas melden. Das müssen Sie auch ermöglichen.

Was ist eine Ombudsperson und weshalb sollte diese eingesetzt werden?

Neben dem Hinweisgebersystem sollten Sie zudem eine sogenannte Ombudsperson benennen, welche eingehende Meldungen sichtet und sich um die ordnungsgemäße Bearbeitung des Vorgangs kümmert.

Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Meldungen an die Ombudsperson vertraulich behandelt werden müssen. Zudem ist es ratsam, dass die Ombudsperson entsprechend qualifiziert ist, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Vorgänge zu gewährleisten. Sie sind daher gut beraten, hier eine entsprechende technische und organisatorische Lösung in Form unseres Hinweisgebersystems vorzuhalten.

Wie groß ist der Aufwand?

Wenn Sie uns als Partner wählen, maximal gering. Darauf liegt auch unser Augenmerk, den Aufwand für Sie so gering als möglich zu halten. Ganz konkret bedeutet das für Sie:
– Sich für uns entscheiden,
– mit den von uns zur Verfügung gestellten Materialien das Hinweisgebersystem nach den gesetzlichen Vorgaben bekannt geben,
– um alles Weitere kümmern wir uns.
– Im Fall von eingegangenen Meldungen aufgrund der von uns vorbearbeiteten Kriterien die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Wie wird das System in die bestehenden Systeme integriert?

Kurz und einfach: Gar nicht. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen an die Meldungen wird das System von uns gehostet und betrieben, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Im Umkehrschluß bedeutet das für Sie, keinen Integrationsaufwand und keine Implementierungskosten.

Startfertiger Prozess

Die rechtskonforme Bearbeitung von Hinweisen bedeutet hohen Aufwand sowie viele rechtliche Stolperfallen:

 

  • Interne Verantwortlichkeiten

  • Fortlaufende Workshops und Seminare für die interne Anlaufstelle notwendig

  • Erarbeiten der Bearbeitungs-Prozesse

  • Gesetzliche Fristen und Informationspflichten

  • Laufendes Monitoring

  • Inhaltliche Abklärung, ob Hinweise relevant sind

>>>>> Mit dem DSX-Hinweisgebersystem sind all diese Herausforderungen bereits gemeistert und Sie können direkt starten.

Inkl professionelle Prüfung – maximale Risikoauslagerung

Die Richtlinie gewährt explizit die Möglichkeit, dass Sie externe Hinweisprüfer beauftragen können. Externe Hinweisprüfer (Ombudspersonen) handeln nicht aus Interesse einer beteiligten Partei, sondern unvoreingenommen und neutral mit verpflichtender Verschwiegenheit/Geheimhaltung.

Vorteile der externen Prüfung durch professionelle Compliance-Experten:

 

  • Risiko auslagern: Sie können darauf zählen und gegenüber Strafverfolgungsbehörden / Öffentlichkeit belegen, dass alle Hinweise rechtlich konform verfolgt werden.
  • Maximale Glaubwürdigkeit gegenüber Hinweisgebern: Sie erhöhen deutlich die Chance, dass Whistleblower sich an Sie wenden, und nicht zuerst an Medien / Strafverfolgungsbehörden.
  • Minimaler Aufwand: Sie müssen sich nur mit den relevanten Hinweisen beschäftigen. Dank der Erfahrung spezialisierter Experten wird der Fokus auf die richtigen Punkte gelenkt.
  • Durch Vorsortierung ist eine Weiterleitung an die richtigen Stellen bei Ihnen gewährleistet und spart Zeit und Geld.

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Ein Hinweis geht ein: Die Compliance-Xperten von DS-Xperts prüfen, ob ein relevanter Compliance-Vorfall vorliegt und klassifizieren mittels Ampelsystem. Durch eine im System integrierte, anonyme Dialogfunktion kann mit dem Hinweisgeber Rücksprache gehalten werden.

Status grün: Meldung ist geprüft. Einschätzung: kein begründeter Verdacht, dass ein Normen- oder Complianceverstoß vorliegt. Verbesserungen und Anregungen werden an die entsprechende Stelle zur internen Weiterbearbeitung weitergeleitet.

Status gelb: Meldung ist eingelangt und in Prüfung – es gibt noch keine Ersteinschätzung. Oder: Ersteinschätzung liegt vor: Es gibt Anhaltspunkte für einen potentiellen Compliance- oder einen leichten Gesetzesverstoß. Abklärung der weiteren Vorgehensweise mit ihrem internen Compliance- bzw Führungskontakt.

Status rot: Es liegt ein begründeter Verdacht zu einem schweren oder minderschweren Gesetzesverstoß vor. Von unseren Juristen wird optional eine Handlungsempfehlung erstellt und mit Ihrem Führungskontakt besprochen oder optional übernehmen unsere erfahrenen Fachexperten und Juristen auf Ihren Wunsch alle weiteren Schritte.

Als europaweiter Komplettanbieter zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie sind wir Ihr Partner. Anforderungen von Konzernstrukturen mit Tochtergesellschaften und weltweiten Sprachanforderungen erfüllen wir.

Hinweisgeber-Management

bis 49 Mitarbeiter

oder Kommunen

bis 999 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

50 bis 249 Mitarbeiter

oder Kommunen

1000 bis 9999 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

250 bis 499 Mitarbeiter

oder Kommunen

10000 bis 49999 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

ab 500 Mitarbeiter

oder Kommunen

ab 50000 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

Mehrmandanten-fähig, Mitarbeiterzahl-/ Einwohnerzahl-unabhängig

 

Vorteile

Die Hürden, etwas mitzuteilen sind mitunter hoch. Wer eine Verfehlung mitteilen möchte, hat oft Angst vor Repressalien. Selbst bei Verbesserungsvorschlägen gibt es Befürchtungen, dafür ausgelacht, herablassend behandelt oder vom mittleren Management blockiert zu werden. Solche und ähnliche Hindernisse vermeidet unser Hinweisgebersystem, indem es dem Hinweisgeber die Entscheidung überlässt, entweder eine absolut anonyme Mitteilung zu erstellen, oder sich selbst zu nennen.

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Verringerung von Risiken

Ein Whistleblower-System ermöglicht es Ihnen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie sich zu größeren Problemen auswachsen.

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Förderung von Innovation

Ein Whistleblower-System erleichtert es Mitarbeitenden, neue Ideen und Vorschläge für Verbesserungen einzubringen, was zu mehr Innovation und Wachstum führen kann.

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Steigerung des Vertrauens

Ein professionelles Whistleblower-Managementsystem hilft Ihnen, das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kunden und anderen Stakeholdern zu gewinnen und zu erhalten, indem sie zeigen, dass Sie Missstände ernst nehmen und diese professionell managen.

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Einhaltung der Compliance

Das Führen eines Hinweisgeber-Systems hilft Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Verbesserung Ihrer Compliance.

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Optimierung der Arbeitsplatzkultur

Ein Hinweisgeber-System ermöglicht es Ihnen, eine positive und integre Arbeitsplatzkultur zu fördern, in der Mitarbeitende sich sicher und ermutigt fühlen, ihre Bedenken zu melden.

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Erhöhung der Transparenz

Ein Hinweigebermanagement fördert die Transparenz innerhalb ihrer Organisation und gibt Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Bedenken direkt an die Führungskräfte zu melden.

Hinweisgeber-Management

bis 49 Mitarbeiter

oder Kommunen

bis 999 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

50 bis 249 Mitarbeiter

oder Kommunen

1000 bis 9999 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

250 bis 499 Mitarbeiter

oder Kommunen

10000 bis 49999 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

ab 500 Mitarbeiter

oder Kommunen

ab 50000 Einwohner

 

Hinweisgeber-Management

Mehrmandanten-fähig, Mitarbeiterzahl-/ Einwohnerzahl-unabhängig